Private Pflegeversicherung - unser großer Leistungs-Vergleich!
Im Test: Wir haben alle private Pflegeversicherungen unter die Lupe genommen und stellen Ihnen auf beitragscheck24.com die leistungsstärksten Pflegeversicherungen im Vergleich vor. Dabei haben wir ausschließlich Pflegegeldtarife bewertet, die in allen drei Pflegestufen Leistung erbringen.
Der Vergleich von beitragscheck24.com:
Obwohl die gesetzliche Pflegeversicherung erst 1995 eingeführt wurde, schreibt sie schon heute rote Zahlen.
Experten gehen davon aus, dass sich bis zum Jahr 2030 die Anzahl der Pflegebedürftigen verdoppeln wird.
Schon heute erhält fast jeder vierte Bundesbürger zwischen 70 und 79 Jahren Pflegeleistungen.
Und dieser Prozentsatz wird sich weiter erhöhen, da die Menschen immer älter werden.
Mit einer Erhöhung der gesetzlichen Leistungen ist also nicht zu rechnen - ganz im Gegenteil..
Einige Informationen zur Pflegeversicherung:
- Beitragszahlung
Der aktuelle Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt bei 1,95 Prozent vom Lohn bzw. Gehalt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen jeweils einen Anteil von 0,975 Prozent.
Da im Bundesland Sachsen nicht wie im übrigen Bundesgebiet zur Finanzierung der Pflegeversicherung ein Feiertag abgeschafft wurde, zahlen die Arbeitnehmer hier einen höheren Anteil vom Einkommen: 1,475 Prozent. Die Arbeitgeber übernehmen nur 0,475 Prozent.
Kinderlose, die mindestens 23 Jahre alt und nach dem 31. Dezember 1939 geboren sind, zahlen einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent. - Obergrenze für Beiträge
Wie bei der Krankenversicherung gibt es auch bei der Pflegeversicherung ein Limit für die Beitragszahlung.
Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt unter einer bestimmten Grenze werden in der Pflegeversicherung pflichtversichert.
Arbeitnehmer mit einem höheren Monatsgehalt sind freiwillig versichert. - Beiträge für Rentner
Rentner zahlen ihren Beitrag allein. Berechnungsgrundlage für den Beitrag ist die gesetzliche Rente sowie
weitere Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze. - Studenten
Auch Studenten sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert.
Der aktuelle Beitrag beträgt monatlich 9,98 Euro oder 11,26 Euro für Kinderlose, die mindestens 23 Jahre alt sind.
Er wird - wie der Krankenversicherungsbeitrag - durch die Pflegekassen in Rechnung gestellt. - Beiträge für Arbeitslose
Die Arbeitsagentur übernimmt die Beitragszahlung für Arbeitslose, wenn sie dort registriert sind.
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